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Gemäß {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB ist der Betreuer der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzliche Vertreter]] in den eingerichteten Aufgabenkreisen. Ist der [[Aufgabenkreis]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet, ist der Betreuer in diesem Bereich der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzliche Vertreter]] des Betroffenen. Er muss in der Regel genauso von dem Arzt informiert werden wie der Betroffene selbst. Ist der betreute Patient mit der Weitergabe seiner [[wikipedia:de:Datenschutz|personenbezogenen Daten]] an den Betreuer nicht einverstanden, muss der Betreuer diesen Willen in der Regel beachten ({{Zitat de §|1821|bgb}} Abs. 2 BGB]). Ist der Betreute aktuell [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähig]], darf der Arzt nicht ohne Zustimmung des Betreuten Informationen an den Betreuer weitergeben. Bei Einwilligungsunfähigkeit jedoch muss der Betreuer an Stelle des Betreuten in [[Heilbehandlung|ärztliche Behandlungen]] einwilligen und muss dazu vom Arzt umfassend aufgeklärt werden (§ 1828 BGB).
 
Gemäß {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB ist der Betreuer der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzliche Vertreter]] in den eingerichteten Aufgabenkreisen. Ist der [[Aufgabenkreis]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet, ist der Betreuer in diesem Bereich der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzliche Vertreter]] des Betroffenen. Er muss in der Regel genauso von dem Arzt informiert werden wie der Betroffene selbst. Ist der betreute Patient mit der Weitergabe seiner [[wikipedia:de:Datenschutz|personenbezogenen Daten]] an den Betreuer nicht einverstanden, muss der Betreuer diesen Willen in der Regel beachten ({{Zitat de §|1821|bgb}} Abs. 2 BGB]). Ist der Betreute aktuell [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähig]], darf der Arzt nicht ohne Zustimmung des Betreuten Informationen an den Betreuer weitergeben. Bei Einwilligungsunfähigkeit jedoch muss der Betreuer an Stelle des Betreuten in [[Heilbehandlung|ärztliche Behandlungen]] einwilligen und muss dazu vom Arzt umfassend aufgeklärt werden (§ 1828 BGB).
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==Kein Zeugnisverweigerungsrecht==
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==Kein [[Zeugnisverweigerungsrecht]]==
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Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine Zeugnisverweigerungsrechte. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen.
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Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine [[Zeugnisverweigerungsrecht]]e. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen.
    
==Keine Offenbarungspflicht==
 
==Keine Offenbarungspflicht==
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