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==Allgemeines==
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Das deutsche Wort Register stammt aus der mittellateinischen Sprache und hat im Recht die Bedeutung eines Verwaltungsverzeichnisses. Auch die englische Sprache kennt das Wort „register“. Die Ämter der unterschiedlichen Verwaltungen im Staat tragen Beurkundungen von rechtlichen Tatsachen und Rechtsverhältnissen laufend in ihre Register ein und halten sie aktuell. Wichtig für das gute Funktionieren der staatlichen Verwaltung in Europa waren seit sehr langer Zeit vor allem die Personenstandsregister, die Güterrechtsregister, die Handelsregister, die Grundbücher und die Strafregister.
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Heute gibt es im Rechtsstaat Deutschland viele weitere Register, die zunehmend unter Beachtung des wichtigen [[Datenschutz]]es digitalisiert werden, zum Beispiel das [[Vorsorgeregister]].
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==Registrierungsnotwendigkeit==
 
==Registrierungsnotwendigkeit==
 
Ab 1.1.2023 sind als Folge der [[Betreuungsrechtsreform]] berufliche Betreuer/innen bei der [[Betreuungsbehörde]] ihres [[wikipedia:de:Wohnsitz (Deutschland)|(Wohn)Sitzes]], der sog. Stammbehörde, zu registrieren. Die Registrierung ist für selbstständige [[Berufsbetreuer]] wie auch für [[Vereinsbetreuer]] Pflicht. Sie stellt eine Berufszulassung dar, für die es bisher keine Vorgängerregelung gab. Die Regelung findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} BtOG ([[Betreuungsorganisationsgesetz]]) sowie der [[Betreuerregistrierungsverordnung]].
 
Ab 1.1.2023 sind als Folge der [[Betreuungsrechtsreform]] berufliche Betreuer/innen bei der [[Betreuungsbehörde]] ihres [[wikipedia:de:Wohnsitz (Deutschland)|(Wohn)Sitzes]], der sog. Stammbehörde, zu registrieren. Die Registrierung ist für selbstständige [[Berufsbetreuer]] wie auch für [[Vereinsbetreuer]] Pflicht. Sie stellt eine Berufszulassung dar, für die es bisher keine Vorgängerregelung gab. Die Regelung findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} BtOG ([[Betreuungsorganisationsgesetz]]) sowie der [[Betreuerregistrierungsverordnung]].
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