Der BGH hat die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes bei einer geschäftsunfähigen Person unbeanstandet gelassen. Wörtlich heißt es beim BGH, Beschluss vom 24.1.2018, XII ZB 141/17: | Der BGH hat die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes bei einer geschäftsunfähigen Person unbeanstandet gelassen. Wörtlich heißt es beim BGH, Beschluss vom 24.1.2018, XII ZB 141/17: |