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==Voraussetzungen des Einwilligungsvorbehaltes==
 
==Voraussetzungen des Einwilligungsvorbehaltes==
 
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Die Voraussetzungen dieses Einwilligungsvorbehaltes sind in {§ 1825 BGB geregelt. Hiernach ist Voraussetzung, dass ohne einen solchen eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen des Betreuten drohen muss.  Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.  
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Die Voraussetzungen dieses Einwilligungsvorbehaltes sind in § 1825 BGB geregelt. Hiernach ist Voraussetzung, dass ohne einen solchen eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen des Betreuten drohen muss.  Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.  
    
Für das Verfahren der Anordnung gelten die gleichen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensvorschriften]] wie für die Bestellung des Betreuers, insbesondere muss der Richter sich in einer [[Anhörung]] einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschaffen und diesen persönlich [[Anhörung|anhören]] (§ 278 FamFG) und gemäß § 280 FamFG ein [[Sachverständigengutachten]] über Notwendigkeit und Umfang des Einwilligungsvorbehalts erholen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517). In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] für max. 6 Monate angeordnet werden.
 
Für das Verfahren der Anordnung gelten die gleichen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensvorschriften]] wie für die Bestellung des Betreuers, insbesondere muss der Richter sich in einer [[Anhörung]] einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschaffen und diesen persönlich [[Anhörung|anhören]] (§ 278 FamFG) und gemäß § 280 FamFG ein [[Sachverständigengutachten]] über Notwendigkeit und Umfang des Einwilligungsvorbehalts erholen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517). In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] für max. 6 Monate angeordnet werden.
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