| − | Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Es kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen. | + | Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Sie kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen. |