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Das Rechtsmittel der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Es kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.
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Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Es kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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