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# Ein Berufsbetreuer mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist auf seinen Antrag nach § 8 Abs. 3 VBVG gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG in der Vergütungstabelle B einzustufen, da sich bei dieser Ausbildung weder um ein (Fach-)Hochschulstudium handelt noch ist sie mit einem solchen bei wertender Betrachtung vergleichbar.
 
# Ein Berufsbetreuer mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist auf seinen Antrag nach § 8 Abs. 3 VBVG gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG in der Vergütungstabelle B einzustufen, da sich bei dieser Ausbildung weder um ein (Fach-)Hochschulstudium handelt noch ist sie mit einem solchen bei wertender Betrachtung vergleichbar.
 
# Eine (fehlerhafte) gerichtliche Entscheidungspraxis begründet grundsätzlich keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass bei nachfolgenden Entscheidungen an der früheren Beurteilung festgehalten wird.
 
# Eine (fehlerhafte) gerichtliche Entscheidungspraxis begründet grundsätzlich keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass bei nachfolgenden Entscheidungen an der früheren Beurteilung festgehalten wird.
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'''BayObLG, Beschluss vom 06.06.2024, 101 VA 36/24'''
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#Die von einem Berufsbetreuer absolvierten Sachkundelehrgänge und sonstigen Fortbildungsmaßnahmen vermitteln keinen Wissensstand, der nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht, und münden in keinen staatlich anerkannten Abschluss.
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#Das Vorliegen betreuungsrelevanter Fachkenntnisse ist allein für die Registrierung zum beruflichen Betreuer bedeutsam, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BtOG, Insofern ist es für die Vergütungseinstufung nach § 8 VBVG unerheblich, dass bei einem Berufsbetreuer die notwendige Sachkunde von der zuständigen Stammbehörde anerkannt worden ist.
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#Das Vergütungssystem des § 8 VBVG hat sich für registrierte Betreuer insoweit geändert, als die Höhe der Vergütung nicht mehr von der Art des Erwerbs der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse, sondern nur noch davon abhängt, ob überhaupt ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist oder gar kein formaler Abschluss vorliegt.
    
[[Kategorie:Betreuerentschädigung]]
 
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[[Kategorie:Berufsbetreuer]]
 
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