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==Die Nutzung der Hamburger Mustergliederung==
 
==Die Nutzung der Hamburger Mustergliederung==
Die Empfehlungen zur Gliederung der [[Jahresbericht]]e für das Betreuungsgericht richten sich insbesondere an berufliche Betreuer und sind als Arbeitshilfe zu verstehen, die es erleichtert, auch in komplexen Betreuungssituationen alle wesentlichen Punkte im Blick zu behalten. Hiermit geht einher, dass die vorgeschlagenen Überschriften nach Prüfung entfallen oder ergänzt werden können. Die Unterpunkte zu den Überschriften dienen der Erinnerung, um im konkreten Betreuungsfall keine relevanten Regelungen und Kooperationen mit der betreuten Person und weiteren Beteiligten zu vergessen. Es sollte die Fließtextform gewählt, Floskeln vermieden und die Sachverhalte mit kurzen, knappen und wertschätzenden Sätzen beschrieben werden. Aussagen und Bewertungen sollten dabei voneinander getrennt werden.
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Die Empfehlungen zur Gliederung der [[Jahresbericht]]e für das Betreuungsgericht richten sich insbesondere an [[Berufsbetreuer|berufliche Betreuer]] und sind als Arbeitshilfe zu verstehen, die es erleichtert, auch in komplexen Betreuungssituationen alle wesentlichen Punkte im Blick zu behalten. Hiermit geht einher, dass die vorgeschlagenen Überschriften nach Prüfung entfallen oder ergänzt werden können. Die Unterpunkte zu den Überschriften dienen der Erinnerung, um im konkreten Betreuungsfall keine relevanten Regelungen und Kooperationen mit der betreuten Person und weiteren Beteiligten zu vergessen.  
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Die Hamburger Mustergliederungg kann auch für den [[Anfangsbericht]] und [[Schlussbericht]] genutzt werden. Der [[Jahresbericht]] sollte hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen der Betreuung an den [[Anfangsbericht]] bzw. den letzten [[Jahresbericht]] anknüpfen. Für den [[Anfangsbericht]] wird um besondere Berücksichtigung der im § 1863 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgegebenen Inhalte gebeten. Der [[Schlussbericht]] enthält die Veränderungen der persönlichen Verhältnisse seit dem  letzten Bericht und Angaben zur Herausgabe der Unterlagen und Vermögenswerte (§ 1863 Abs. 4 Satz 1 und 3 BGB).
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Es sollte die Fließtextform gewählt, Floskeln vermieden und die Sachverhalte mit kurzen, knappen und wertschätzenden Sätzen beschrieben werden. Aussagen und Bewertungen sollten dabei voneinander getrennt werden.
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Die Hamburger Mustergliederungg kann auch für den [[Anfangsbericht]] und [[Schlussbericht]] genutzt werden. Der [[Jahresbericht]] sollte hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen der Betreuung an den [[Anfangsbericht]] bzw. den letzten [[Jahresbericht]] anknüpfen. Für den [[Anfangsbericht]] wird um besondere Berücksichtigung der im § 1863 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgegebenen Inhalte gebeten. Der [[Schlussbericht]] enthält die Veränderungen der persönlichen Verhältnisse seit dem  letzten Bericht und Angaben zur [[Schlusstätigkeiten|Herausgabe der Unterlagen und Vermögenswerte]] (§ 1863 Abs. 4 Satz 1 und 3, 1872 Abs. 1 BGB).
    
==Empfehlungen zur Gliederung des [[Jahresbericht]]s==
 
==Empfehlungen zur Gliederung des [[Jahresbericht]]s==

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