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Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierten sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen:  
 
Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierten sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen:  
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#Unterstützung der Betreuer bei der Reflexion und Planung ihrer Betreuertätigkeit, mit besonderer Berücksichtigung der neuen Regelungen nach § 1821 BGB (u.a. Ausrichtung der Betreuung nach den Wünschen bzw. mutmaßlichen Willen der betreuten Person, Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung gem. UN-Behindertenrechtskonvention).
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#Unterstützung der Betreuer bei der Reflexion und Planung ihrer Betreuertätigkeit, mit besonderer Berücksichtigung der neuen Regelungen nach § 1821 BGB (u.a. Ausrichtung der Betreuung nach den [[Wunscherfüllung|Wünschen]] bzw. mutmaßlichen Willen der betreuten Person, Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung gem. [[UN-Behindertenrechtskonvention]]).
 
#Hilfestellung für die Betreuer bei der Darstellung der Wünsche der betreuten Person sowie der Ziele und Maßnahmen unter Beachtung der Berichtsanforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB.
 
#Hilfestellung für die Betreuer bei der Darstellung der Wünsche der betreuten Person sowie der Ziele und Maßnahmen unter Beachtung der Berichtsanforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB.
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#Unterstützung der Betreuungsgerichte bei ihrer Wahrnehmung der Aufsicht im Hinblick auf den § 1862 BGB.
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#Unterstützung der Betreuungsgerichte bei ihrer Wahrnehmung der [[Aufsicht]] im Hinblick auf den § 1862 BGB.
    
==Die Nutzung der Hamburger Mustergliederung==
 
==Die Nutzung der Hamburger Mustergliederung==

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