Die Betreuer:innen sind nach § 1821 BGB dazu verpflichtet, sich im stetigen Austausch mit den von ihnen zu betreuten Personen zu sein. Um auf die Wünsche und Angelegenheiten von den zu betreuten Menschen eingehen zu können, bedarf es ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten. Dies bedeutet alle Arten von Kommunikationen erkennen und deuten zu können. Besonders die Kommunikation von Betreuer:innen und Betreuten ist wichtig, da die Zusammenarbeit zum Ziel hat, die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit zu unterstützen und zu formen.
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Die Betreuer:innen sind nach § 1821 BGB dazu verpflichtet, sich im stetigen Austausch mit den von ihnen zu betreuten Personen zu sein. Um auf die Wünsche und Angelegenheiten von den zu betreuten Menschen eingehen zu können, bedarf es ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten. Dies bedeutet alle Arten von Kommunikationen erkennen und deuten zu können. Besonders die Kommunikation von Betreuer:innen und Betreuten ist wichtig, da die Zusammenarbeit zum Ziel hat, die [[Selbstbestimmung]] und Selbstwirksamkeit zu unterstützen und zu formen.