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# Zur Frage, ob auch bei Bestandsbetreuerinnen dem Registrierungsanspruch eine etwaige Unzuverlässigkeit entgegengehalten werden kann (nach § 242 BGB bejaht).
 
# Zur Frage, ob auch bei Bestandsbetreuerinnen dem Registrierungsanspruch eine etwaige Unzuverlässigkeit entgegengehalten werden kann (nach § 242 BGB bejaht).
 
# Die Betreuungsbehörde darf bei ihrem Vorschlagsrecht (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 12 BtOG) Eignungszweifel mit einbeziehen.
 
# Die Betreuungsbehörde darf bei ihrem Vorschlagsrecht (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 12 BtOG) Eignungszweifel mit einbeziehen.
      
'''VG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2024, 12 B 62/23'''
 
'''VG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2024, 12 B 62/23'''

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