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==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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===zur Vergütungsberechnung bei zwischenzeitlichem Eintritt der Mittellosigkeit===
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'''OLG München,  Beschluss vom 18.09.2008, 33 Wx 100/08
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Der Senat hält - soweit hier entscheidungserheblich - für die Höhe des
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Stundensatzes die monatsweise Berücksichtigung einer im
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Abrechnungszeitraum der Betreuervergütung eingetretenen Mittellosigkeit
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des Betroffenen für geboten. Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung
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gehindert durch die abweichende Ansicht des OLG Brandenburg (BtPrax
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2007, 267), das insoweit auf eine taggenaue Berechnung abstellt.
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Die Sache wird deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung
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vorgelegt.
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===zu § 1836c Nr. 1 BGB (Einsatz des Einkommens)===
 
===zu § 1836c Nr. 1 BGB (Einsatz des Einkommens)===