Die nach Erwerb der Fachhochschulreife absolvierten Ausbildungen zum Hubschrauberpiloten und zum Fluglehrer im Rahmen von bundeswehrinternen Lehrgängen absolviert sowie Tätigkeiten als Austauschfluglehrer im Ausland und über neun Jahre als Fluglehrer bei der Bundeswehr, begründen für die Tätigkeit als Betreuer besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare – insbesondere bei der Betreuung schwieriger Betreuer – Kenntnisse in Didaktik und Menschenführung sowie im Umgang mit Behörden. | Die nach Erwerb der Fachhochschulreife absolvierten Ausbildungen zum Hubschrauberpiloten und zum Fluglehrer im Rahmen von bundeswehrinternen Lehrgängen absolviert sowie Tätigkeiten als Austauschfluglehrer im Ausland und über neun Jahre als Fluglehrer bei der Bundeswehr, begründen für die Tätigkeit als Betreuer besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare – insbesondere bei der Betreuung schwieriger Betreuer – Kenntnisse in Didaktik und Menschenführung sowie im Umgang mit Behörden. |