Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
280 Bytes hinzugefügt ,  09:41, 23. Feb. 2018
Zeile 81: Zeile 81:     
Im Innenverhältnis zu dem Betreuten ist der Betreuer nach den allgemeinen Bestimmungen natürlich verpflichtet, wichtige Angelegenheiten mit diesem zu besprechen.
 
Im Innenverhältnis zu dem Betreuten ist der Betreuer nach den allgemeinen Bestimmungen natürlich verpflichtet, wichtige Angelegenheiten mit diesem zu besprechen.
 +
 +
Rechtsprechung:
 +
 +
'''BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17'''
 +
 +
Auch der Betreuer, der selbst Rechtsanwalt ist, muss den Wunsch des Betroffenen beachten, in einer bestimmten vom Aufgabenkreis der Betreuung umfassten Angelegenheit einen anderen Anwalt zu mandatieren.
    
==Betreuer als Zeuge==
 
==Betreuer als Zeuge==

Navigationsmenü