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'''SG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, S 127 SF 332/09 E, S 164 SF 332/09 E''':
 
'''SG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, S 127 SF 332/09 E, S 164 SF 332/09 E''':
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# Wird ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren als lediglich als Betreuer des Mandaten tätig, führt dann aber das anschließende Klageverfahren in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt, so ist die Abrechnung der Verfahrensgebühr auf der Grundlage der Nr 3102 RVG-VV vorzunehmen.
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# Wird ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren lediglich als Betreuer des Mandaten tätig, führt dann aber das anschließende Klageverfahren in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt, so ist die Abrechnung der Verfahrensgebühr auf der Grundlage der Nr 3102 RVG-VV vorzunehmen.
 
# Der den Ansatz eines niedrigeren Gebührenrahmens rechtfertigende Synenergieffekt kann nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeiten im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren vergleichbar sind. Eine bloße Mitwirkung als Betreuer in einem vorausgegangenen Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren vermittelt nicht annähernd so viele Kenntnisse der Sach- und Rechtslage wie das bei einem zuvor beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig der Fall ist.
 
# Der den Ansatz eines niedrigeren Gebührenrahmens rechtfertigende Synenergieffekt kann nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeiten im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren vergleichbar sind. Eine bloße Mitwirkung als Betreuer in einem vorausgegangenen Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren vermittelt nicht annähernd so viele Kenntnisse der Sach- und Rechtslage wie das bei einem zuvor beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig der Fall ist.
 
# Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit lässt sich nicht aus der Befassung mit bereits bekannten und in schriftlichen Stellungnahmen bewerteten medizinischen Unterlagen herleiten.
 
# Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit lässt sich nicht aus der Befassung mit bereits bekannten und in schriftlichen Stellungnahmen bewerteten medizinischen Unterlagen herleiten.