Berufsbetreuer und [[Verfahrenspfleger]] erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.06.2010, nach der Berufsbetreuer keine Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, sondern solche aus selbständiger Arbeit, werden nach einer aktuellen Entscheidung desd Bundesfinanzministeriums im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Dadurch werden die Finanzämter in vergleichbaren Fällen zur entsprechenden Anwendung angewiesen. | Berufsbetreuer und [[Verfahrenspfleger]] erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.06.2010, nach der Berufsbetreuer keine Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, sondern solche aus selbständiger Arbeit, werden nach einer aktuellen Entscheidung desd Bundesfinanzministeriums im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Dadurch werden die Finanzämter in vergleichbaren Fällen zur entsprechenden Anwendung angewiesen. |