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Der Qualifikation als Heim iSd § 5 III VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Beschl v 23.1.2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).
 
Der Qualifikation als Heim iSd § 5 III VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Beschl v 23.1.2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).
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'''LG Rottweil, Beschluss vom 23.06.2017, 1 T 103/17''':
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Zum vergütungsrechtlichen Verständnis des Heimbegriffs nach § 5 Abs. 3 VBVG für eine ambulant betreute Wohngruppe.
    
== Psychiatrische Krankenhäuser als Heim ? ==
 
== Psychiatrische Krankenhäuser als Heim ? ==

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