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Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
 
Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
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'''LG Hamburg Beschl v 1.2.2016, 309 T 270/15''':
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Betreuer sind nach § 1840 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ort, Zeitpunkt und Dauer persönlicher Kontakte anzugeben.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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