Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:  
==Die Berichtspflicht==
 
==Die Berichtspflicht==
   −
Der Betreuer hat auf Anfrage des [[Vormundschaftsgericht]]es über die Führung der Betreuung zu berichten ({{Zitat de §|1839|bgb}} BGB); meist erfolgen die gerichtlichen Anfragen jährlich (zusammen mit der Aufforderung zur [[Rechnungslegung]] gem. {{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierfür haben einige Gerichte [[Formulare|Vordrucke]] entwickelt. Der Betreuer muss diese aber nicht benutzen. Er kann den Bericht auch persönlich beim Vormundschaftsgericht (zur Niederschrift) erstatten.  
+
Der Betreuer hat auf Anfrage des [[Betreuungsgericht]]es über die Führung der Betreuung zu berichten ({{Zitat de §|1839|bgb}} BGB); meist erfolgen die gerichtlichen Anfragen jährlich (zusammen mit der Aufforderung zur [[Rechnungslegung]] gem. {{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierfür haben einige Gerichte [[Formulare|Vordrucke]] entwickelt. Der Betreuer muss diese aber nicht benutzen. Er kann den Bericht auch persönlich beim Gericht (zur Niederschrift) erstatten.  
    
Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit Jahresbericht und [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt, wenn der Betreute [[Mittellosigkeit|mittellos]] ist.
 
Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit Jahresbericht und [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt, wenn der Betreute [[Mittellosigkeit|mittellos]] ist.

Navigationsmenü