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Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
 
Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
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'''LG Hamburg Beschl v 1.2.2016, 309 T 270/15''':
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'''[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/LGHHBericht.pdf LG Hamburg Beschl v 1.2.2016], 309 T 270/15''':
    
Betreuer sind nach § 1840 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ort, Zeitpunkt und Dauer persönlicher Kontakte anzugeben.
 
Betreuer sind nach § 1840 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ort, Zeitpunkt und Dauer persönlicher Kontakte anzugeben.

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