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| | # Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstandes ab. | | # Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstandes ab. |
| | # Dem Betroffenen, der aufgrund krankheitsbedingter Beeinträchtigungen in seiner Fähigkeit, seine Interessen im Verfahren wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn es um die Anordnung einer [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] geht, die sich auf eine umfassende [[Vorsorgevollmacht]] bezieht | | # Dem Betroffenen, der aufgrund krankheitsbedingter Beeinträchtigungen in seiner Fähigkeit, seine Interessen im Verfahren wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn es um die Anordnung einer [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] geht, die sich auf eine umfassende [[Vorsorgevollmacht]] bezieht |
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| | + | '''BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 280/11'''; BtPrax 2014, 79 = FGPrax 2014, 65 = NJW 2014, 787: |
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| | + | Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab. |
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| | + | '''BGH, Beschluss vom 15.01.2014 - XII ZB 289/13'''; BtPrax 2014, 75 = FGPrax 2014, 115 = NJW 2014, 1596: |
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| | + | Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 223/13 - FamRZ 2013, 1648 mwN) |
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| | ==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung== | | ==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung== |