Ist ein Gerichtsverfahren, das ohne Kenntnis des Betreuers ablief, bereits rechtskräftig abgeschlossen, sollte Nichtigkeitsklage wegen mangelnder [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]] erhoben werden, sofern bei einer Wiederaufnahme eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Anwaltliche Beratung ist dringend angeraten. Hierfür ist eine Frist von einem Monat gegeben, diese beginnt ab Kenntnis des Betreuers vom dem Urteil. | Ist ein Gerichtsverfahren, das ohne Kenntnis des Betreuers ablief, bereits rechtskräftig abgeschlossen, sollte Nichtigkeitsklage wegen mangelnder [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]] erhoben werden, sofern bei einer Wiederaufnahme eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Anwaltliche Beratung ist dringend angeraten. Hierfür ist eine Frist von einem Monat gegeben, diese beginnt ab Kenntnis des Betreuers vom dem Urteil. |