Keine Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das BVerfG zum Zwecke einer Verfassungsbeschwerde. Der im Betreuungsverfahren bestellte Verfahrenspfleger kann für den Betreuten auch eine Verfassungsbeschwerde erheben. | Keine Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das BVerfG zum Zwecke einer Verfassungsbeschwerde. Der im Betreuungsverfahren bestellte Verfahrenspfleger kann für den Betreuten auch eine Verfassungsbeschwerde erheben. |