Änderungen

60 Bytes hinzugefügt ,  20:22, 25. Mär. 2013
Zeile 342: Zeile 342:  
LG Bonn, Beschluss vom 25.09.2012, 4 T 355/12: Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.
 
LG Bonn, Beschluss vom 25.09.2012, 4 T 355/12: Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.
   −
Eine Ausbildung zur Sozialwirtin (bfz-FH) bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten ist keine einer abgeschlossenen (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG. LG Augsburg, 29.8.2012 – Az: 54 T 2676/12
+
Eine Ausbildung zur Sozialwirtin (bfz-FH) bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten ist keine einer abgeschlossenen (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG. LG Augsburg, 29.8.2012 – Az: 54 T 2676/12; ebenso BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZB 492/12
    
====Einstufung in 1. Vergütungsstufe====
 
====Einstufung in 1. Vergütungsstufe====