LG Bonn, Beschluss vom 25.09.2012, 4 T 355/12: Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung. | LG Bonn, Beschluss vom 25.09.2012, 4 T 355/12: Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung. |