Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:     
==Weitere Ausführungen==
 
==Weitere Ausführungen==
Aus der Gesetzesbegründung (Bt-Drs. 19/24445, S. 274): „Ein für den Betreuten eingerichtetes Anderkonto des Betreuers ist danach nicht zulässig. Es soll grundsätzlich vermieden werden, dass der Betreuer Bargeld des Betreuten beispielweise bei sich zu Hause aufbewahrt. Bargeld kann leichter veruntreut werden oder verloren gehen als Giralgeld, dessen Abflüsse über die Kontobewegungen für das Gericht besser nachzuvollziehen
+
Aus der Gesetzesbegründung (Bt-Drs. 19/24445, S. 274): „Ein für den Betreuten eingerichtetes [[wikipedia:de:Anderkonto|Anderkonto]] des Betreuers ist danach nicht zulässig. Es soll grundsätzlich vermieden werden, dass der Betreuer Bargeld des Betreuten beispielweise bei sich zu Hause aufbewahrt. Bargeld kann leichter veruntreut werden oder verloren gehen als Giralgeld, dessen Abflüsse über die Kontobewegungen für das Gericht besser nachzuvollziehen
sind. Die Ausnutzung eines eingeräumten Dispokredits auf dem Girokonto ist zulässig (vergleiche § 1854 Nummer 2 BGB-E). Eine Kreditkarte darf dem Betreuer für das Konto nicht ausgestellt werden, es sei denn das Betreuungsgericht hat die Ausstellung einer Kreditkarte nach § 1854 Nummer 2 BGB-E ausdrücklich genehmigt. Unbenommen bleibt aber die Möglichkeit, das Konto mittels einer auf das Guthaben begrenzten Girocard am Automaten zu verwalten. Das Konto kann online – auch bei einer Direktbank – geführt werden. … Dem Betreuten ist Bargeld zur eigenen Verwaltung zu überlassen, wenn er es wünscht. Dies ist sogar geboten, wenn es seine eigenständige Lebensgestaltung fördert.“
+
sind.  
    +
Die Ausnutzung eines eingeräumten Dispokredits auf dem [[Girokonto]] ist zulässig (vergleiche § 1854 Nummer 2 BGB-E). Eine Kreditkarte darf dem Betreuer für das Konto nicht ausgestellt werden, es sei denn das Betreuungsgericht hat die Ausstellung einer Kreditkarte nach § 1854 Nummer 2 BGB-E ausdrücklich genehmigt. Unbenommen bleibt aber die Möglichkeit, das Konto mittels einer auf das Guthaben begrenzten Girocard am Automaten zu verwalten.
    +
Das Konto kann online – auch bei einer Direktbank – geführt werden. … Dem Betreuten ist Bargeld zur eigenen Verwaltung zu überlassen, wenn er es wünscht. Dies ist sogar geboten, wenn es seine eigenständige Lebensgestaltung fördert.“
 +
 +
==Siehe auch==
 +
[[Trennungsgebot]]
          
[[Kategorie:Vermögenssorge]]
 
[[Kategorie:Vermögenssorge]]

Navigationsmenü