Hauptmenü öffnen
Start
Zufall
Anmelden
Einstellungen
Über Online-Lexikon Betreuungsrecht
Haftungsausschluss
Online-Lexikon Betreuungsrecht
Suchen
Änderungen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Bestattung
(Quelltext anzeigen)
Version vom 20. Januar 2010, 13:44 Uhr
12 Bytes hinzugefügt
,
13:44, 20. Jan. 2010
→Rechtsprechung
Zeile 217:
Zeile 217:
Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
−
OVG Lüneburg, FEVS 33, 251
+
OVG Lüneburg, FEVS 33, 251
, 8 PA 94/02
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
13.750
Bearbeitungen