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Bestattung
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,
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Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
−
OVG Lüneburg, FEVS 33, 251
+
OVG Lüneburg, FEVS 33, 251
, 8 PA 94/02
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
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