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Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
 
Notwendige Bestattungskosten ergeben sich aus der örtlichen Friedhofssatzung.
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OVG Lüneburg, FEVS 33, 251
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OVG Lüneburg, FEVS 33, 251, 8 PA 94/02
 
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
 
Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muss bescheiden sein.
  

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