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Vorlagebeschluss zu der Frage: Ist § 21 Abs. 1 und Abs. 4 PsychKHG-HE in der Fassung des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten - Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 4. Mai 2017 (GVBl. 2017, 66) mit Art 2 Abs. 2, S. 2, S. 3 iVm Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar?
 
Vorlagebeschluss zu der Frage: Ist § 21 Abs. 1 und Abs. 4 PsychKHG-HE in der Fassung des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten - Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 4. Mai 2017 (GVBl. 2017, 66) mit Art 2 Abs. 2, S. 2, S. 3 iVm Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar?
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'''LG Rostock, Beschluss vom 07.05.2020, 3 T 101/20'''
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Zur teilweisen Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach PsychKG MV wegen fehlender Anhörung und nicht erfolgter Bestellung eines Verfahrenspflegers.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==