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Betreuungsverfahren
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Version vom 20. Oktober 2019, 10:52 Uhr
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10:52, 20. Okt. 2019
K
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*Antragsrücknahme durch den Betroffenen
*Antragsrücknahme durch den Betroffenen
*Nichtvorliegen der medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en, § 1896 Abs. 1 BGB
*Nichtvorliegen der medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en, § 1896 Abs. 1 BGB
−
*Nichtvorliegen eines (inländischen)
;
Fürsorgebedürfnisses, § 1896 Abs. 2 BGB
+
*Nichtvorliegen eines (inländischen) Fürsorgebedürfnisses, § 1896 Abs. 2 BGB
*Vorliegen geeigneter Betreuungsalternativen (zB einer ausreichenden [[Vorsorgevollmacht]])
*Vorliegen geeigneter Betreuungsalternativen (zB einer ausreichenden [[Vorsorgevollmacht]])
*Fehlende Zustimmung des Betroffenen (bei [[freier Wille|freier Willensbestimmung]], § 1896 Abs. 1a BGB.
*Fehlende Zustimmung des Betroffenen (bei [[freier Wille|freier Willensbestimmung]], § 1896 Abs. 1a BGB.
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