Änderungen

311 Bytes hinzugefügt ,  09:36, 10. Nov. 2016
Zeile 10: Zeile 10:  
Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
 
Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
   −
'''Rechtsprechung:'''
+
==Rechtsprechung==
 +
 
 +
'''LGHeilbronn, Beschl. v. 30.04.1993, Az.: 1b T 133/93''':
 +
 
 +
Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung eines Amtsvormundes; Zweck der jährlichen Berichterstattung eines Vormundes an das zuständige Vormundschaftsgericht; Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Mündels nach § 1840 Abs. 1 BGB
    
'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561:
 
'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561: