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==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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'''LGHeilbronn, Beschl. v. 30.04.1993, Az.: 1b T 133/93''':
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'''LG Heilbronn, Beschl. v. 30.04.1993, Az.: 1b T 133/93''':
    
Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung eines Amtsvormundes; Zweck der jährlichen Berichterstattung eines Vormundes an das zuständige Vormundschaftsgericht; Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Mündels nach § 1840 Abs. 1 BGB
 
Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung eines Amtsvormundes; Zweck der jährlichen Berichterstattung eines Vormundes an das zuständige Vormundschaftsgericht; Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Mündels nach § 1840 Abs. 1 BGB
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''' BayObLG, Beschl v  25.02.2004 , 3Z BR 9/04,''' FamRZ 2004, 1323 (Ls.):
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Die Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung setzt nicht voraus, sämtliche möglichen Aufsichtsmaßnahmen nach § 1837 BGB bis hin zur Festsetzung von Zwangsgeld zuvor zu erschöpfen, wenn der Betreuer durch wiederholtes Zuwiderhandeln gegen seine Betreuerpflichten zeigt, dass er durch Aufsichtsmaßnahmen nicht zu beeindrucken ist.
    
'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561:
 
'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561:

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