Hauptmenü öffnen
Start
Zufall
Anmelden
Einstellungen
Über Online-Lexikon Betreuungsrecht
Haftungsausschluss
Online-Lexikon Betreuungsrecht
Suchen
Änderungen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Jahresbericht
(Quelltext anzeigen)
Version vom 10. November 2016, 09:32 Uhr
65 Bytes hinzugefügt
,
09:32, 10. Nov. 2016
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16:
Zeile 16:
Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
−
'''LG Hamburg Beschl v 1.2.2016, 309 T 270/15''':
+
'''
[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/LGHHBericht.pdf
LG Hamburg Beschl v 1.2.2016
]
, 309 T 270/15''':
Betreuer sind nach § 1840 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ort, Zeitpunkt und Dauer persönlicher Kontakte anzugeben.
Betreuer sind nach § 1840 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ort, Zeitpunkt und Dauer persönlicher Kontakte anzugeben.
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
13.716
Bearbeitungen