Kategorie:Berichterstattung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung ggü. den Betreuungsgerichten. Sie gehört zu den Betreuerpflichten, die alle Betreuer betreffen, siehe [[:Kategorie: Betreuerpflichten]].
 
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung ggü. den Betreuungsgerichten. Sie gehört zu den Betreuerpflichten, die alle Betreuer betreffen, siehe [[:Kategorie: Betreuerpflichten]].
  
 +
Die Berichterstattung kennt nach § 1863 BGB drei Berichte ([[Anfangsbericht]], [[Jahresbericht]] und den [[Schlussbericht]].
  
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]

Version vom 10. April 2023, 15:05 Uhr

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung ggü. den Betreuungsgerichten. Sie gehört zu den Betreuerpflichten, die alle Betreuer betreffen, siehe Kategorie: Betreuerpflichten.

Die Berichterstattung kennt nach § 1863 BGB drei Berichte (Anfangsbericht, Jahresbericht und den Schlussbericht.