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Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der [[Vorsorgevollmacht]] (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
 
Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der [[Vorsorgevollmacht]] (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
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'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''', FGPrax 2009, 221 = NJW-RR 2009, 1599:
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'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''', BtPrax 2009, 240 = FGPrax 2009, 221 = NJW-RR 2009, 1599 = OLGR München 2009, 656 = MittBayNot 2009, 382:
    
Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte
 
Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte

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