und in [[freier Wille|freier Willensentschließung]] eine Vertrauensperson bevollmächtigt, so kann eine hierauf bezogene partielle Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen die Wirksamkeit anderweitiger Willenserklärungen Anlass geben können. | und in [[freier Wille|freier Willensentschließung]] eine Vertrauensperson bevollmächtigt, so kann eine hierauf bezogene partielle Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen die Wirksamkeit anderweitiger Willenserklärungen Anlass geben können. |