Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) nachgehen. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine | Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) nachgehen. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine |