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*wenn von der persönlichen [[wikipedia:de:Anhörung|Anhörung]] des Betroffenen ausnahmsweise abgesehen werden soll;
 
*wenn von der persönlichen [[wikipedia:de:Anhörung|Anhörung]] des Betroffenen ausnahmsweise abgesehen werden soll;
 
*wenn Gegenstand des Verfahrens die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist.
 
*wenn Gegenstand des Verfahrens die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist.
Die Bestellung eines [[Verfahrenspflegers]] ist auch erforderlich,
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Die Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s ist auch erforderlich,
 
*wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1830 BGB) (§ 297 FamFG) entschieden werden soll
 
*wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1830 BGB) (§ 297 FamFG) entschieden werden soll
 
*wenn über die Nichteinwilligung oder Widerruf einer lebenserhaltenden Maßnahme entschieden werden soll (§1829 BGB Abs. 2) (§ 298 FamFG)
 
*wenn über die Nichteinwilligung oder Widerruf einer lebenserhaltenden Maßnahme entschieden werden soll (§1829 BGB Abs. 2) (§ 298 FamFG)
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