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Er soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln.
 
Er soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln.
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§ 276 FamFG hebt besonders drei Fälle hervor, in denen in der Regel ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist:
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§ 276 FamFG hebt besonders zwei Fälle hervor, in denen in der Regel ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist:
 
*wenn von der persönlichen [[wikipedia:de:Anhörung|Anhörung]] des Betroffenen ausnahmsweise abgesehen werden soll;
 
*wenn von der persönlichen [[wikipedia:de:Anhörung|Anhörung]] des Betroffenen ausnahmsweise abgesehen werden soll;
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*wenn Gegenstand des Verfahrens die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist;
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*wenn Gegenstand des Verfahrens die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist.
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*wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1905 BGB) entschieden werden soll
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Die Bestellung eines [[Verfahrenspflegers]] ist auch erforderlich,
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*wenn über die Beendigung einer lebenserhaltenden Maßnahme entschieden werden soll (§ 298 FamFG)
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*wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1830 BGB) (§ 297 FamFG) entschieden werden soll
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*wenn über die Nichteinwilligung oder Widerruf einer lebenserhaltenden Maßnahme entschieden werden soll (§1829 BGB Abs. 2) (§ 298 FamFG)
    
Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren wurden 2008 insgesamt 98.019 mal bestellt. Unter den bestellten Verfahrenspflegern waren 65.675 mal Rechtsanwälte (''[[Betreuungszahlen|Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz]]'').
 
Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren wurden 2008 insgesamt 98.019 mal bestellt. Unter den bestellten Verfahrenspflegern waren 65.675 mal Rechtsanwälte (''[[Betreuungszahlen|Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz]]'').
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