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*Antragsrücknahme durch den Betroffenen
 
*Antragsrücknahme durch den Betroffenen
 
*Nichtvorliegen der medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en, § 1896 Abs. 1 BGB
 
*Nichtvorliegen der medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en, § 1896 Abs. 1 BGB
*Nichtvorliegen eines (inländischen);Fürsorgebedürfnisses, § 1896 Abs. 2 BGB
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*Nichtvorliegen eines (inländischen) Fürsorgebedürfnisses, § 1896 Abs. 2 BGB
 
*Vorliegen geeigneter Betreuungsalternativen (zB einer ausreichenden [[Vorsorgevollmacht]])
 
*Vorliegen geeigneter Betreuungsalternativen (zB einer ausreichenden [[Vorsorgevollmacht]])
 
*Fehlende Zustimmung des Betroffenen (bei [[freier Wille|freier Willensbestimmung]], § 1896 Abs. 1a BGB.
 
*Fehlende Zustimmung des Betroffenen (bei [[freier Wille|freier Willensbestimmung]], § 1896 Abs. 1a BGB.

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