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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 825 Betreuungsvereine. Die Zahl ist seit einigen Jahren leicht rückläufig, zumal einige [[Bundesländer]] und Kommunen die Finanzierung für die sog. [[Querschnittsarbeit]] (mit Ehrenamtlichen) beschränkt oder eingestellt haben.
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Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 840 Betreuungsvereine (Stand Ende 2014).  
    
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
 
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
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Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
 
Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
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Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die Vorsorgevollmachten errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
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Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die [[Vorsorgevollmacht]]en errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
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Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine (§ 1908f BGB) stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86.  Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,– €). Es gibt weiterhin erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.
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Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine sank 2008 von 809 auf 806. Die Zahl der durch Landesmittel geförderten Vereine blieb mit 634 gleich. Die Fördersumme betrug 9,551 Mio Euro (2007: 9,544 Mio. Euro). Dies war bundesweit je 1000 Einwohner eine Summe von 116,48 Euro (2007: 116,08 Euro). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.  Die Kommunalförderung wird nicht bundesweit statistisch erfasst, da sie dazu zu unterschiedlich ist.
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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*Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133
 
*Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133
 
*Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005
 
*Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005
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*Deinert: Beschäftigungsende beim Vereins- und Behördenbetreuer; BtPrax 2015, 138
 
*Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140
 
*Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140
 
*Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79
 
*Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79

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