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| [[Bild:Wohlfahrt.gif|right]] | | [[Bild:Wohlfahrt.gif|right]] |
| ==Allgemeines== | | ==Allgemeines== |
− | Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 825 Betreuungsvereine. Die Zahl ist seit einigen Jahren leicht rückläufig, zumal einige [[Bundesländer]] und Kommunen die Finanzierung für die sog. [[Querschnittsarbeit]] (mit Ehrenamtlichen) beschränkt oder eingestellt haben. | + | Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 840 Betreuungsvereine (Stand Ende 2014). |
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| Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt. | | Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt. |
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| Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt. | | Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt. |
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− | Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die Vorsorgevollmachten errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden. | + | Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die [[Vorsorgevollmacht]]en errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden. |
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| + | Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine (§ 1908f BGB) stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86. Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,– €). Es gibt weiterhin erhebliche Unterschiede in den Bundesländern. |
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− | Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine sank 2008 von 809 auf 806. Die Zahl der durch Landesmittel geförderten Vereine blieb mit 634 gleich. Die Fördersumme betrug 9,551 Mio Euro (2007: 9,544 Mio. Euro). Dies war bundesweit je 1000 Einwohner eine Summe von 116,48 Euro (2007: 116,08 Euro). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern. Die Kommunalförderung wird nicht bundesweit statistisch erfasst, da sie dazu zu unterschiedlich ist.
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| ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
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| *Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133 | | *Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133 |
| *Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005 | | *Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005 |
| + | *Deinert: Beschäftigungsende beim Vereins- und Behördenbetreuer; BtPrax 2015, 138 |
| *Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140 | | *Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140 |
| *Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79 | | *Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79 |