Neu
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Neu am 09.11.1989
Die Deutsche Demokratische Republik öffnete nach zahlreichen Massendemonstrationen der Ostdeutschen die Grenzübergänge zur Bundesrepublik und nach Westberlin.
Neu am 01.07.1990
Die erste gewählte Regierung der DDR unter Ministerpräsident Lothar de Maizière schloss mit der Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden deutschen Staaten. Die Volkskammer der DDR beschloss daraufhin am 22.07.1990 das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der DDR“ mit einigen geringfügigen Grenzänderungen im Vergleich zu den alten Reichsgrenzen.
Neu am 31.08.1990
Die beiden deutschen Regierungen schlossen miteinander den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“. Die Volkskammer und der Bundestag stimmten diesem Staatsvertrag jeweils mit qualifizierten Mehrheiten zu.
Neu ab 03.10.1990
Der Beitritt der DDR gemäß Art. 23 GG zum deutschen Grundgesetz beendete deren staatliche Souveränität. Am 14.10.1990 wurden dafür die fünf ostdeutschen Gliedstaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfassungsrechtlich wiederhergestellt. Mit dem juristischen Wirksamwerden des Beitritts sind in den ostdeutschen Bundesländern auch die Verträge über die Europäische Union mit einigen Übergangsregelungen in Kraft getreten. Für Ostdeutsche waren die föderalen Rechtsstrukturen völlig neu, weil sie bisher zentralistisch von Ostberlin aus regiert worden waren.
Neu zum 01.01.1992
Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige trat in Deutschland in Kraft.
Neu ab 01.01.1995
In ganz Deutschland galt die gesetzliche Pflegeversicherung nun als zusätzliche Pflichtversicherung für alle neben der Krankenversicherung.
Neu zum 01.01.1999
Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu war der Regress der Staatskasse bei volljährigen Betreuten auch gegenüber ihren Erben.
Neu zum 01.03.2005
Die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister für Deutschland trat in Kraft.
Neu zum 01.07.2005
Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Die alten Vormundschaftsgerichte existierten weiter bis zum 31.08.2009.
Neu ab 01.09.2009
Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu waren die Betreuungsgerichte (Umbenennung) und die Patientenverfügungen als deutsche Rechtsinstitute.
Neu ab 01.10.2009
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) trat in Deutschland zum Schutz der Verbraucher*innen in Kraft.
Neu ab 01.11.2015
Das Bundesmeldegesetz (BMG) trat in Deutschland in Kraft. Die Meldepflicht ist seither bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Rechtliche Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung sind für die An- oder Abmeldung ihrer Betreuten verantwortlich.
Neu ab 16.12.2021
Jetzt "hostet" der deutsche Betreuungsgerichtstag e.V. das bewährte Wiki "Online-Lexikon Betreuungsrecht". Der englische "host" ist ein Gastgeber oder Wirt.
Im internationalen Internetrecht (englischsprachig) hat "hosten" eine neue juristische Bedeutung erhalten. Man könnte sie ins Deutsche etwa als "Funktion einer gemeinnützigen Online-Trägerorganisation" übersetzen.
Neu ab 01.01.2023
Das Betreuungsorganisationsgesetz trat in Kraft. Neu sind seither die Registrierungspflicht für Berufsbetreuer, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, das Angehörigenvertretungsrecht und die Abfragemöglichkeit durch Ärzte beim Zentralen Vorsorgeregister in Deutschland.