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==Neu zum 01.01.1999==
 
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Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu war der [[Regress der Staatskasse]] bei volljährigen Betreuten auch gegenüber ihren Erben. Einführung fester Stundensätze bei der [[Betreuervergütung]]. Erhöhung der [[Aufwandspauschale]] von 375 auf 600 DM.
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Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu war der [[Regress der Staatskasse]] bei volljährigen Betreuten auch gegenüber ihren Erben. Einführung fester [[Stundensatz|Stundensätze]] bei der [[Betreuervergütung]]. Erhöhung der [[Aufwandspauschale]] von 375 auf 600 DM.
    
==Neu ab 01.08.2001==
 
==Neu ab 01.08.2001==
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