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Gemäß dem § 158 der deutschen Strafprozessordnung kann die Anzeige einer Straftat in Deutschland bei einer Staatsanwaltschaft, einer Behörde oder einem Beamten des Polizeidienstes und bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche Anzeige ist dort stets zu beurkunden.
 
Gemäß dem § 158 der deutschen Strafprozessordnung kann die Anzeige einer Straftat in Deutschland bei einer Staatsanwaltschaft, einer Behörde oder einem Beamten des Polizeidienstes und bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche Anzeige ist dort stets zu beurkunden.
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Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist in Deutschland gemäß § 138 StGB eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung. Straflos bleiben in der Regel gemäß § 139 Abs. 2 StGB nur Geistliche in ihrer Funktion als Seelsorger.
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Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist in Deutschland gemäß § 138 StGB eine Straftat gegen die [[ordre public|öffentliche Ordnung]]. Straflos bleiben in der Regel gemäß § 139 Abs. 2 StGB nur Geistliche in ihrer Funktion als Seelsorger.
    
==Anzeigepflicht des Finders und der Finderin==
 
==Anzeigepflicht des Finders und der Finderin==
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