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Der Mieter und die Mieterin einer Mietsache in Deutschland haben dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder wenn ein Dritter sich ein Recht an der Mietsache anmaßt.
 
Der Mieter und die Mieterin einer Mietsache in Deutschland haben dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder wenn ein Dritter sich ein Recht an der Mietsache anmaßt.
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Unterlässt der Mieter oder sein Betreuer diese Anzeige, dann ist er dem Vermieter zum [[Schadensersatz]] gemäß § 536c Abs. 2 BGB verpflichtet.
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Unterlässt der Mieter oder sein [[Betreuer]] diese Anzeige, dann ist er dem Vermieter zum [[Schadensersatz]] gemäß § 536c Abs. 2 BGB verpflichtet.
    
==Anzeigepflicht bei [[Waffenfund|Waffen-]] oder Munitionsfund==
 
==Anzeigepflicht bei [[Waffenfund|Waffen-]] oder Munitionsfund==
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