Informationspflichten sieht der demokratische Gesetzgeber vor allem zum '''Verbraucherschutz''' und im Sozialrecht vor.
Informationspflichten sieht der demokratische Gesetzgeber vor allem zum '''Verbraucherschutz''' und im Sozialrecht vor.
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Alle Sozialleistungsträger haben nach § 15 SGB I Auskunft über die Ansprüche, die den Bürger/innen zustehen, zu geben. Diese Ansprüche kann der Betreuer [[Gesetzliche Vertretung|stellvertretend wahrnehmen]].
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Alle Sozialleistungsträger haben nach § 15 SGB I Auskunft zu geben über die Ansprüche, die den Bürger/innen zustehen. Diese Ansprüche kann der Betreuer [[Gesetzliche Vertretung|stellvertretend wahrnehmen]].