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# Mit Blick auf Art. 12 GG kann es erforderlich sein, dass die Behörde nicht nur rechtliches Gehör hinsichtlich des Widerrufs gibt, sondern auch die praktische Gelegenheit dazu, das beanstandete Verhalten dauerhaft abzustellen und so den Grund für einen Widerruf zu beseitigen.
 
# Mit Blick auf Art. 12 GG kann es erforderlich sein, dass die Behörde nicht nur rechtliches Gehör hinsichtlich des Widerrufs gibt, sondern auch die praktische Gelegenheit dazu, das beanstandete Verhalten dauerhaft abzustellen und so den Grund für einen Widerruf zu beseitigen.
 
(nicht rkr., Beschwerdeverfahren beim OVG Münster - 4 B 628/24) - [https://btdirekt.de/reform/verwaltungsgericht-koeln-staerkt-die-rechte-selbstaendiger-berufsbetreuer/ Stellungnahme von Herrn Bobisch, BvfB zur Entscheidung]
 
(nicht rkr., Beschwerdeverfahren beim OVG Münster - 4 B 628/24) - [https://btdirekt.de/reform/verwaltungsgericht-koeln-staerkt-die-rechte-selbstaendiger-berufsbetreuer/ Stellungnahme von Herrn Bobisch, BvfB zur Entscheidung]
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'''VG Hannover, Urteil vom 03.04.2024, 11 A 4007/23'''
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#Ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme eines Erbes nach § 30 Abs. 1 S. 2 BtOG durch einen Berufsbetreuer rechtfertigt nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 S.1 BtOG regelhaft die Annahme, dass die persönliche Eignung nicht mehr gegeben und die Registrierung als Berufsbetreuer durch die zuständige Stammbehörde zu widerrufen ist.
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#Eine ausnahmsweise Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 30 Abs. 3 BtOG kann nicht mehr nach Annahme der Erbschaft erfolgen.
    
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