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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.

==Siehe auch==
* [[Betreuungsgericht]]
* [[Datenschutz]]
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