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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.
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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Betreuungsgericht]]
 
* [[Betreuungsgericht]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]
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